Ab 1. Januar 2025: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in strukturiertem Format. Übergangsregelungen bis Ende 2025: Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Rechnungen ...
Hinzu kommen neue Pflichtangaben, wie z. B. die explizite Angabe der Rechnungsart sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. Zusätzlich müssen die E-Rechnungen einem ...
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